Vorübergehende Spundwände werden nicht in die Vertragspläne aufgenommen, außer allgemeinen Grenzen, Standorten und abgeschnittenen Höhen, die in Plan- und Schnittansichten typischerweise als Teil der gestuften Konstruktion dargestellt sind. Der Auftragnehmer ist für die Planung, Bereitstellung, Installation, Instandhaltung und Beseitigung von vorübergehenden Spundwänden oder die Abschaffung der vorübergehenden Spundwände verantwortlich. Die Beschichtung kann gemäß der vom Auftragnehmer zugelassenen Bauart auf die Durchdringung getrieben werden, sofern die Entwurfspläne nicht anders angegeben sind (d. H. Die Pläne können unabhängig von der Konstruktion eine Durchdringungstiefe festlegen).
Das für die Zahlung gemessene Gebiet basiert auf dem Bereich der Erdbeibehaltung und beinhaltet nicht die für die Zehe benötigte Menge. Die vertikalen Abmessungen müssen auf der Differenz der Bodenhöhen an der Bahnlinie oder geplanten Fundamentaushubgrenzen an der Bahnlinie, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, basieren. Diese Linie erstreckt sich typischerweise von der Erdleitung auf der Erddruckseite zu dem Boden der Aushöhlung auf der gestuften Bauseite, sofern keine anderen Grenzwerte angegeben sind. Bei Beibehaltung der Erde auf beiden Seiten der gleichen Spundwände während der verschiedenen Bauphasen, wird die Menge und Basis der Zahlung auf der Bühne, die die größte Fläche der Erde Retention, nicht die Summe der Flächen für jede Stufe.
Vorübergehende Spundwände müssen bei der Beibehaltung von Verkehrslasten oder angrenzendem Verkehr einen Mindest-Nennquerschnitt von 18,1 in3 / ft aufweisen. In den Plänen des Auftragnehmers sind die erforderlichen Einbautiefen, Stahlgüten, Anschluss- und Schweißdetails sowie erforderliche Verankerungen, Walzen, Zuganker und andere zugehörige Bauteile aufzuführen.
Die Basis der Zahlung ist Quadratfuß, basierend auf allen Bereichen beibehalten Boden, einschließlich abgeschnittenen Hängen von den Ausgrabungen Grenzen zu bestehenden Boden.
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